Die vor Weihnachten veröffentlichte Grundsatzerklärung zur Segnung unverheirateter und homosexueller Paare sorgt innerkirchlich zum Teil für massive Kritik. Die Glaubensbehörde liefert nun eine Erklärung nach und stellt klar: Je nach kirchlichem Kontext und örtlicher Kultur kann es verschiedene Wege der Anwendung geben, eine Verweigerung aber ist verboten.