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11.06.2013

Nachmittagsbetreuung ist gesichert

Katholische Elternvereine begrüßen Ministerratsbeschluss.

Der Hauptverband der katholischen Elternvereine begrüßt den Ministerratsbeschluss, öffentliche Privatschulen bei finanziellen Zuweisungen für Nachmittagsbetreuung zu berücksichtigen. Alle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sind nun im Zusatz der 15a-Vereinbarung miteingeschlossen und somit anspruchsberechtigt. "Es wäre den Schulerhaltern und Eltern alleine nicht zumutbar gewesen, für diese Leistung alleine aufzukommen. Nun ist es möglich, die Nachmittage der Kinder weiter professionell zu begleiten", so die Präsidentin des Hauptverbandes, Anne Mautner Markhof, in einer Aussendung am Montag, 10. Juni 2013.

 

Qualität und Leistbarkeit

"Dieses heiß und hart umkämpfte Thema konnte für alle Beteiligten positiv erledigt werden", zeigte sich die Elternvereine-Präsidentin erleichtert.  Die katholischen Privatschulen seien die ersten, die sich um diesen Bereich gekümmert und die vorgesehene ungerechte Sachlage für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht aufgezeigt hätten. Zugleich fordert Mautner Markhof: "Beim weiteren Ausbau der Nachmittagsbetreuung muss es um die Qualität, Wahlfreiheit und Vielfalt bei gleichzeitiger Leistbarkeit der Betreuung gehen."